Kran-Schulung nach DGUV-V52
Der Kranführerschein ist nach DGUV Vorschrift 52 (vormals §29 BGV D6 und VBG 9) gesetzlich vorgeschrieben für das selbstständige Führen und Instandhalten von Kranen. Der Befähigungsnachweis (Kranschein) kann nur im Rahmen eines Kranführerlehrgangs erworben werden.
Inhalt der Schulung:
• Rechtliche Grundlagen ArbSchG, BetrSichV, StVO, FeV, RSA, DGUV V1, DGUV V 52, DGUV V 54, DGUV R 100-500 Kap. 2.8, DGUV G 309-003• Technik: Sicherheitsanforderungen und -vorrichtungen, Standsicherheit, Tragfähigkeit und Lastmoment, Einsatzmöglichkeiten, Warnhinweise, Beschränkungen, Steuerfunktionen, Tägl. Funktionskontrolle• Umgang/Bedienung: Aufstellung, Abstützung, Untergrund, Anschlagen von Lasten, Lastaufnahmemittel, Anschlagmittel, elektrische Spannung, Transport, Wind
Preis der Schulung: pro Person 205,00€ netto zuzüglich evtl. anfallende An-/Abfahrtskosten des Ausbilders, sowie Sonn- und Feiertagszuschläge, Nachschulung pro Person 48,00€
Dauer und Ort: Schulung, 2 Tage inkl. aller Prüfungen und Kranschein .
Teilnehmerzahl: pro Schulung mindestens 8 Personen
Hinweis: Die Schulung schließt mit der Ausgabe des Kranscheines ab.